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Bereich Tattoo: - Personen unter 18 Jahren werden nur unter vorlage der ![]() ![]() ![]() ![]() - Es werden keine Personen tätowiert, die unter Einfluß von Alkohol ![]() - Das Tätowieren erfolgt nur gegen Bahrzahlung und auf eigene ![]() - Termine werden nur gegen eine Anzahlung angenommen. - Die Anzahlung verfällt, sollte der Termin seitens des Kunden nicht ![]() ![]() - Da wir den Körper schmücken und nicht verunstalten, tätowieren ![]() - Aus hygienischen Gründen ist es untersagt, Tiere mit ins Studio zu ![]() Einverständniserklärung für den Bereich Tattoo: Download Einverständniserklärung für den Bereich Piercing: Download |
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Bereich Piercing: Es gelten für die Piercings folgende Mindesalter in Verbindung mit der Unterzeichnung einer Einverständniserklärung: - Von 14 - 15 Jahren nur Ohren- oder Nasenflügelpiercings in ![]() ![]() - Ab 16 Jahren Ohren-, Augenbrauen-, Nasen-, Lippen-, Zungen- ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() - Ab 18 Jahren ist auch Brust- und Intim-Piercing erlaubt. Nicht gepierct werden Personen, die: - Unter Einfluß von Drogen oder Alkohol stehen. - Unter Gruppenzwang stehen oder nicht aus eigenem Willen ![]() Piercings werden nur gegen Bahrzahlung ausgeführt, gleiches gilt für den Verkauf von Schmuck. Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Tieren untersagt. Ebenfalls nicht gestattet ist der Verzehr von Lebensmittel und das Rauchen im Studio. | Startseite |